Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) ist im Dezember 2019 in Kraft getreten. Es trägt dazu bei, die digitale Patientenversorgung in Deutschland zu implementieren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht in den digitalen Lösungen eine konkrete Verbesserung für den Patienten-Alltag.
Ärzte können ihren Patienten künftig Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird die Gesundheits-Apps niedriger Risikoklassen I bis IIa mit CE-Kennzeichnung im Fast-Track-Verfahren auf Sicherheit, Funktionalität, Qualität, Nutzen und Datensicherheit überprüfen. Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung der Hersteller wird entschieden, ob die App in das Verzeichnis der erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen wird und vom Arzt verschrieben werden kann. Die zugelassenen Apps werden von den Krankenkassen erstattet.
Die Krankenkassen werden durch das Gesetz als digitale Innovationstreiber gestärkt und sollen damit auch zu einer verbesserten Patientenorientierung in der Versorgung beitragen. So ist es ihnen künftig möglich, die Entwicklung digitaler Innovationen zu fördern und damit die Versorgungsqualität und die Versorgungseffizienz zu verbessern. Versorgungsdefizite sollen so besser erkannt und behoben werden.
Der Datenschutz und die Patientenrechte bleiben brisante Themen bei der Digitalisierung und der elektronischen Patientenakte (ePA). Um digitale Angebote nutzbar zu machen und sensible Gesundheitsdaten gleichsam bestmöglich zu schützen, hat der Bundestag im Juli 2020 das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen. Im Oktober 2020 ist es in Kraft getreten. Beträchtliche datenrechtliche Bedenken und Einwände zum PDSG in seiner jetzigen Form bestehen nach wie vor bei ärztlichen Interessensvertretern und beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber.
Wettbewerbsfähigkeit stärken, Anspruchsgruppen überzeugen
Patienten hinterfragen ihre medizinische Versorgung kritischer als früher. Im Hinblick auf die Digitalisierung, ist zu erwarten, dass sie innovative, digitale Versorgungsformen bei ihren Ärzten vermehrt nachfragen werden. Ärzte sollten daher über die digitalen Gesundheitsanwendungen, die sie verschreiben können, sehr gut informiert sein und auch Fragen zur Datensicherheit klären können.
Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" veröffentlicht, die Ärztinnen und Ärzten wichtige Antworten rund um die Digas liefert.
Um die Patienten für sich zu gewinnen, sollten sie von Qualität und Expertise des medizinischen Angebots, von Therapie und der jeweiligen medizinischen Einrichtung überzeugt sein. Es geht darum, die Patienten zufriedenzustellen – in medizinscher Versorgung und Therapie. Zufriedene Patienten kommen wieder. Und sie empfehlen die gesundheitliche Einrichtung und das Leistungsangebot weiter.
Darüber hinaus gibt es im lokalpolitischen, im gesundheits- und berufspolitischen, im fachlichen, öffentlichen und internen Bereich sowie nicht zuletzt im wirtschaftlichen Umfeld weitere wichtige Interessensgruppen. Auch sie müssen für sich gewonnen werden.
Positionierung und Kommunikation
Die Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitsanbieters zu erhalten und zu stärken ist ein wichtiger Erfolgsfaktor in der aktuellen Situation. Auch die gezielte Ansprache der unterschiedlichen Interessensgruppen muss erfolgreich sein. Beides kann gelingen, indem die Anbieter eine glaubwürdige Positionierung implementieren und zielgruppengenaue Kommunikationsstrategien entwickeln.