Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) ist im Dezember 2019 in Kraft getreten. Es trägt dazu bei, die digitale Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland zu implementieren. Ärztinnen und Ärzte können Erkrankten künftig Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird die Gesundheits-Apps niedriger Risikoklassen I bis IIa mit CE-Kennzeichnung im Fast-Track-Verfahren auf Sicherheit, Funktionalität, Qualität, Nutzen und Datensicherheit überprüfen. Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung der Herstellenden wird entschieden, ob die App in das Verzeichnis der erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen wird und von Ärztin und Arzt verschrieben werden kann. Die zugelassenen Apps werden von den Krankenkassen erstattet.
Die Krankenkassen sind durch das Gesetz als digitale Innovationstreiber gestärkt worden. Sie können zu einer modernen, digitalen Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen. Es ist es ihnen möglich, die Entwicklung digitaler Innovationen zu fördern und damit die Versorgungsqualität und die Versorgungseffizienz zu verbessern. Versorgungsdefizite sollen so besser erkannt und behoben werden.
Der Datenschutz und die Rechte der Patientinnen und Patienten sind wichtige Themen bei der vernetzten Gesundheitsversorgung, so auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem ab 1. September 2022 startenden E-Rezepts. Um digitale Angebote nutzbar zu machen und sensible Gesundheitsdaten gleichsam bestmöglich zu schützen, hat der Bundestag im Juli 2020 das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen. Im Oktober 2020 ist es in Kraft getreten.
Wettbewerbsfähigkeit stärken, Anspruchsgruppen überzeugen
Patientinnen und Patienten hinterfragen ihre medizinische Versorgung kritischer als früher. Im Hinblick auf die Digitalisierung, ist zu hoffen und zu erwarten, dass sie innovative, digitale Versorgungsformen bei Ärztinnen und Ärzten vermehrt nachfragen werden. Die Ärzteschaft sollte daher über die digitalen Gesundheitsanwendungen, die sie verschreiben können, bestmöglich informiert sein. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" veröffentlicht, die Ärztinnen und Ärzten wichtige Antworten rund um die Digas liefert.
Um Betroffene und Erkrankte für sich zu gewinnen, sollten sie von Qualität und Expertise des medizinischen Angebots, von Therapie und der jeweiligen medizinischen Einrichtung überzeugt sein. Es geht darum, Patientinnen und Patienten zufriedenzustellen – in medizinscher Versorgung und Therapie. Zufriedene Behandelte kommen wieder. Und sie empfehlen die gesundheitliche Einrichtung und das Leistungsangebot weiter.
Darüber hinaus gibt es im lokalpolitischen, im gesundheits- und berufspolitischen, im fachlichen, öffentlichen und internen Bereich sowie nicht zuletzt im wirtschaftlichen Umfeld weitere wichtige Interessensgruppen. Auch sie müssen für sich gewonnen werden.
Positionierung und Kommunikation
Die Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitsanbietenden zu erhalten und zu stärken ist ein wichtiger Erfolgsfaktor in der aktuellen Situation. Auch die gezielte Ansprache der unterschiedlichen Interessensgruppen muss erfolgreich sein. Beides kann gelingen, indem die Anbietenden eine glaubwürdige Positionierung implementieren und zielgruppengenaue Kommunikationsstrategien entwickeln.